Das Genitivobjekt ist ein Satzglied und ist das Objekt eines Satzes, das im Genitiv (2. Fall) steht.
Es ist eine Satzergänzung im 2. Fall. Es ergänzt das Prädikat um weitere Informationen.
Allerdings brauchen nur sehr wenige Verben ein Genitivobjekt.
- Das Genitivobjekt steht immer im 2. Fall und wird vom Verb verlangt.
- Man nennt das Genitivobjekt auch Wessen-Ergänzung, weil es mit dem Fragewort Wessen? gefunden werden kann.
- Das Genitivobjekt tritt meistens als eine Nomengruppe auf. Die Artikel sowie die Adjektive gehören dann alle zum Genitivobjekt.
- Das Genitivobjekt kann auch als einzelnes Nomen (meist Eigennamen) oder Pronomen auftreten.
Jochen wurde des Diebstahls beschuldigt.
Wessen wurde Jochen beschuldigt? → des Diebstahls
Des Diebstahls ist die Satzergänzung im 2. Fall. und setzt sich aus einem bestimmten Artikel und einem Namenwort zusammen.
Der Richter klagte ihn dessen an.
Wessen klagte der Richter ihn an? → dessen
Dessen ist ein Demonstrativpronomen.
Es steht stellvertretend für das Genitivobjekt (= des Diebstahls).
Achtung Verwechslungsgefahr: Es gibt auch das Genitivattribut, das häufiger vorkommt.
Es ist aber kein Objekt, sondern nur eine Beifügung, z. B. das Auto meines Vaters.